Aktuelle Informationen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus

Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen für Unternehmen und Selbstständige im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

UPDATE 02.2021: Überbrückungshilfe III: Der Bund hat die Überbrückungshilfe erneut verlängert und deutlich vereinfacht: Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.... mehr Infos unter Überbrückungshilfe-Unternehmen

Siehe auch aktuelles Schaubild zu den November/Dezember-Hilfe sowie den voraussichtlichen Hilfen in 2021 (Überbrückungshilfe III).

Einen guten, informativen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen erhalten Sie in diesen Schaubildern (bitte jeweiligen Link nutzen) der KfW Förderbank und unter www.kfw.de/corona

Corona-Überbrückungshilfe 

Corona-Hilfe KfW-Schnellkredit 2020

FAQ KfW-Schnellkredit

Corona-Hilfe für junge, etablierte Unternehmen

Checkliste KfW-Kredit

Corona-Sonderprogramm

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

sowie in einem informativen Erklärvideo der KfW   

   

 

NRW Soforthilfe 2020

Gemäß Informationen vom Land NRW erhalten alle Soforthilfeempfänger Anfang Dezember eine Mail, die Ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr 2020 abzurechnen. Zugleich wird die Option eröffnet, die Abrechnung erst im Frühjahr 2021 vorzunehmen. Die Rückzahlung kann bis zum Herbst 2021 erfolgen. Alle Informationen zur Förderung und zu den Voraussetzungen und zum Rückmeldeverfahren finden Sie unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 

 

   

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW

hält unter diesem Link https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner  umfassende Informationen zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen bereit,

    • Liquiditätssicherung    NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
    • Kurzarbeitergeld    Servicehotline der Agentur für Arbeit: 0800 45555 20
    • Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe sowie
    • Finanzierung von Investitionen und Innovationen

    Im Anhang bzw. unter den folgenden Links finden Sie eine Übersicht zu dem als "Rettungsschirm" beschlossenen Maßnahmenpaket des Landes NRW sowie ein Antragsformular für Steuererleichtungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

    Eine Hotline im Wirtschaftsministerium NRW erreichen Sie unter 0211 61772-555 (täglich, auch am Wochenende, 8–18 Uhr)

       

     

    Kurzarbeit und Quarantäne
    Online-Anlaufstelle der Arbeitsagentur für Kurzarbeitergeld
    Die Bundesregierung hat am 12.03.2020 folgende Änderungen auf den Weg gebracht:
    • Absenkung des Quorums für Kurzarbeit auf mindestens 10% der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen
    • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
    • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
    • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
    Derzeit durchlaufen die geplanten Änderungen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April wirksam werden. Bis dahin kann Kurzarbeitergeld nur auf Grundlage des aktuellen Rechtsrahmens beantragt und bewilligt werden.

    Weitere Informationen
    Agentur für Arbeit unter Tel. 0800 45555-20 oder allgemeine Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

    In diesem Video wird Ihnen anschaulich erklärt, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Kurzarbeitergeld beantragen können: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

       

    Notfall-Kinderzuschlag des Bundesfamilienministeriums BMFSFJ für Familien mit Kindern: 

    • Für Familien, deren Kinder im Alter bis 25 Jahren (unverheiratet) im Kindergeldbezug sind
    • Vereinfachtes Antragsverfahren
    • Antragstellung schriftlich und online bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
    • Zusätzliche finanzielle Hilfe bis zu 185,00 € pro Kind im Monat
    • Aktuell bis längstens September 2020 geplant
    • Bei Bezug erhalten Familien zusätzlich Leistungen nach Bildung- und Teilhabe (BuT) in Höhe von 150,00 €. Das bedeutet u.a. Wegfall von Kita-Elternbeiträgen und Essensgeld, Übernahme von Nachhilfe, Schulmaterial, Vereinsbeiträgen etc

    Mehr unter www.notfall-kiz.de

     

        

     

    Steuerliche Erleichterungen

    Aktuelle Informationen zu Steuererleichterungen in NRW sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

     

      

     

    Liquidität
    Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und den ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro zu lockern. Durch höhere Risikoübernahmen von bis zu 80% der Kreditsumme seitens der KfW soll die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe erhöht werden. Dies gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro. Weitere Informationen dazu unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14


    Zudem stehen den Unternehmen die aktuellen Finanzierungsangebote der NRW-Bank und der Bürgschaftsbank NRW zur Verfügung. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bis zu 2,5 Mio. Euro können durch die Bürgschaftsbank NRW und über 2,5 Mio. Euro durch das Landesbürgschaftsprogramm besichert werden. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

    Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzanin-Fonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Die Erhöhung des Beteiligungskapitals führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.


    Bitte beachten Sie, dass bei allem Bemühen der beteiligten Partner Lösungen für Liquiditätsengpässe immer etwas Zeit benötigen. Dies gilt umso mehr, wenn die Zahl der Anfragen in den kommenden Wochen steigen wird. Bitte behalten Sie Ihre Liquidität im Blick und werden Sie bereits frühzeitig aktiv, wenn erste Liquiditätsengpässe in Ihrem Unternehmen abzusehen sind!


    Die Beantragung und Abwicklung der finanziellen Hilfen erfordert immer die Beteiligung Ihrer Hausbank. Zur Beschleunigung wenden Sie sich am besten möglichst früh an die Beraterin/den Berater Ihrer Hausbank.
    Infos zur Liquiditätssicherung durch die KfW-Bank
    Tel.: 0800 539 9001
    https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
    Infos zur Liquiditätssicherung durch die NRW.BANK
    Tel.: 0211 91741 4800
    Infos zur Liquiditätssicherung durch die Bürgschaftsbank NRW
    Tel.: 02131 5107-200
    https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU/

    Infos zur Liquiditätssicherung durch die Bürgschaftsbank NRW
    Tel.: 02131 5107-200
    https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

    Hotline des Bundeswirtschaftsministerium für alle Fragen zu finanziellen Hilfen
    Tel.: 030 18615-1515
    https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

    Mehr Infos und FAQs zur Corona-Hilfe der KfW finden SIe unter diesem Link.   

     

        

     

    Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus finden Sie hier: 

      

     

    Industrie- und Handelskammer Lippe  https://www.detmold.ihk.de/coronavirus-ihkhilft-4729018 Hotline 05231/76010

       

     

    Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe https://handwerk-owl.de/de/handwerkskunden/coronavirus-infos-fur-betriebe-und-zu-veranstaltungen/coronavirus-informationen-fur-betriebe-und-zu-veranstaltungen_6_1015.html Hotline 0521/5608-444

        

     

    Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe https://www.kh-online.de/fragen_und_antworten/ Hotline 05251/700-107

       

     

    Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

    bietet Informationen und u.a. eine Hotline für Unternehmen Telefon: 0 30 18615 1515 (Mo.-Fr.. 9-17 h) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

          

    Bei Rückfragen oder für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an

    telefonisch unter 05231 /954-0 oder per Mail an merchel@gildezentrum.de bzw. brinkmann@gildezentrum.de

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